Veröffentlichungen
Eine Sammlung an Texten rund um Hiphop und Grafitti.
Hier gibt es diverse lesestuff. Rechtliches und Politisches zu Grafitti, Infos aus unseren Pro-Hall of Fame -Kampagne und sonstige Infos, die es Wert sind, verbreitet zu werden.
15 Monate ohne Bewährung für Graffiti
Von unserer Mitarbeiterin Eva Ehret
"Ihr Banausen", wetterte Amtsrichter Jörg Mayer-Rosa gestern im
Amtsgericht und meinte damit nicht nur den 24-jährigen Angeklagten,
sondern die gesamte Graffiti-Szene, die nicht davor zurück schrecke,
wertvolle Sandstein-Gebäude wie etwa das Mannheimer Schloss durch
Schmierereien zu beschädigen. Den mehrfach vorbestraften jungen Mann
verurteilte das Jugendschöffengericht zu 15 Monaten Jugendstrafe ohne
Bewährung - wegen Sachbeschädigung in 54 Fällen mit einem Schaden von
rund 35 000 Mark.
Eine achtmonatige frühere Bewährungsstrafe wurde mit einbezogen. Die Justiz habe mit dem jungen Mann lange genug Geduld gehabt: "Sie haben aus nichts eine Lehre gezogen", so der Richter. Vor zwei Wochen war die Hauptverhandlung nach wenigen Stunden geplatzt, der 24-Jährige wurde wegen Verdunklungsgefahr verhaftet. Tags zuvor war die Ex-Freundin des Sprayers bei der Anklagebehörde aufgetaucht und hatte von zahlreichen Beweisen für frühere, aber auch ganz aktuelle Wandschmierereien ihres Ehemaligen berichtet.
Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die fünfköpfige Ermittlungsgruppe "Graffiti" nicht nur Fotos der inkriminierten "Tags". Im Computer des Angeklagten stellten sie Unterlagen über Internet-Chats zwischen dem 24-Jährigen und anderen Sprayern sicher. Daraus ging hervor, dass der junge Mann nicht nur in dem von der Anklage umfassten Zeitraum zwischen Anfang 1996 und September 1998 öffentliche Gebäude, Privathäuser und Waggons der Bundesbahn besprüht hatte, sondern, dass er noch bis August 2001 aktiv war.
Der 24-Jährige gehört der illegalen Sprayergruppe
"Nightcrusaders" an, er "signierte" vorwiegend mit deren Kürzel "NCS",
oder seinen individuellen "SCAT" und "SKAT". Konfrontiert mit der neuen
Beweislage änderte die Verteidigung ihre Strategie. Der 24-jährige, der
sich ursprünglich nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, legte gestern
ein umfassendes Geständnis ab. Unter Phobien und Panikattacken leidend
sei er in die Graffiti-Szene "gerutscht". Wenn er gesprüht habe, sei es
ihm besser gegangen. In einer früheren Verhandlung hatte er einen
anderen Grund angegeben: Graffiti sei die einzige Form der
Selbstverwirklichung im Kapitalismus.
Inzwischen habe er sich weitgehend aus der Szene gelöst,
versicherte der 24-Jährige. Er habe sich nur aus Liebeskummer noch
einmal zu einer Aktion im August hinreißen lassen. Die Auswertung der
Internet-Chats ergab jedoch, dass er damals die junge Frau gerade erst
ein paar Tage kannte. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Jugendstrafe
ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger beantragte anderthalb Jahre
mit Bewährung.
Das Schöffengericht setzte jetzt den Haftbefehl gegen Auflagen
außer Vollzug. Einmal die Woche muss sich der Angeklagte bei Gericht
melden und jeglichen Kontakt zur Sprayer-Szene meiden. Wenn der
24-Jährige diesen Anordnungen folge, habe er in der
Berufungsverhandlung vielleicht doch eine Chance auf Bewährung, so der
Richter.
Quelle: Mannheimer Morgen



