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15 Monate ohne Bewährung für Graffiti

Von unserer Mitarbeiterin Eva Ehret
"Ihr Banausen", wetterte Amtsrichter Jörg Mayer-Rosa gestern im Amtsgericht und meinte damit nicht nur den 24-jährigen Angeklagten, sondern die gesamte Graffiti-Szene, die nicht davor zurück schrecke, wertvolle Sandstein-Gebäude wie etwa das Mannheimer Schloss durch Schmierereien zu beschädigen. Den mehrfach vorbestraften jungen Mann verurteilte das Jugendschöffengericht zu 15 Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung - wegen Sachbeschädigung in 54 Fällen mit einem Schaden von rund 35 000 Mark.

Eine achtmonatige frühere Bewährungsstrafe wurde mit einbezogen. Die Justiz habe mit dem jungen Mann lange genug Geduld gehabt: "Sie haben aus nichts eine Lehre gezogen", so der Richter. Vor zwei Wochen war die Hauptverhandlung nach wenigen Stunden geplatzt, der 24-Jährige wurde wegen Verdunklungsgefahr verhaftet. Tags zuvor war die Ex-Freundin des Sprayers bei der Anklagebehörde aufgetaucht und hatte von zahlreichen Beweisen für frühere, aber auch ganz aktuelle Wandschmierereien ihres Ehemaligen berichtet.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die fünfköpfige Ermittlungsgruppe "Graffiti" nicht nur Fotos der inkriminierten "Tags". Im Computer des Angeklagten stellten sie Unterlagen über Internet-Chats zwischen dem 24-Jährigen und anderen Sprayern sicher. Daraus ging hervor, dass der junge Mann nicht nur in dem von der Anklage umfassten Zeitraum zwischen Anfang 1996 und September 1998 öffentliche Gebäude, Privathäuser und Waggons der Bundesbahn besprüht hatte, sondern, dass er noch bis August 2001 aktiv war.

Der 24-Jährige gehört der illegalen Sprayergruppe "Nightcrusaders" an, er "signierte" vorwiegend mit deren Kürzel "NCS", oder seinen individuellen "SCAT" und "SKAT". Konfrontiert mit der neuen Beweislage änderte die Verteidigung ihre Strategie. Der 24-jährige, der sich ursprünglich nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, legte gestern ein umfassendes Geständnis ab. Unter Phobien und Panikattacken leidend sei er in die Graffiti-Szene "gerutscht". Wenn er gesprüht habe, sei es ihm besser gegangen. In einer früheren Verhandlung hatte er einen anderen Grund angegeben: Graffiti sei die einzige Form der Selbstverwirklichung im Kapitalismus.
Inzwischen habe er sich weitgehend aus der Szene gelöst, versicherte der 24-Jährige. Er habe sich nur aus Liebeskummer noch einmal zu einer Aktion im August hinreißen lassen. Die Auswertung der Internet-Chats ergab jedoch, dass er damals die junge Frau gerade erst ein paar Tage kannte. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger beantragte anderthalb Jahre mit Bewährung.
Das Schöffengericht setzte jetzt den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. Einmal die Woche muss sich der Angeklagte bei Gericht melden und jeglichen Kontakt zur Sprayer-Szene meiden. Wenn der 24-Jährige diesen Anordnungen folge, habe er in der Berufungsverhandlung vielleicht doch eine Chance auf Bewährung, so der Richter.

Quelle: Mannheimer Morgen


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